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Praxis für Logopädie   Mirjam Mohn

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Fragen und Antworten

Wie bekomme ich eine Therapie?

Therapien werden von einem Arzt verordnet. Wenn Sie Schwierigkeiten im Bereich der Stimme, Sprache oder körperlicher Art feststellen, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt. Ein Rezept für Therapie (offiziell „Verordnung für Heilmittel“ genannt) kann jeder Allgemeinmediziner oder Facharzt ausstellen.

Stellt Ihr Arzt Ihnen ein Rezept für logopädische Therapie oder Physiotherapie aus, so muss der Beginn der Behandlung innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellung dieses Rezeptes stattfinden. Leider gibt es für die Versorgung mit logopädischer Therapie überall Wartelisten, um der hohen Anzahl von Nachfragen gerecht zu werden. Wenn Ihr Arzt feststellt, dass Sie Bedarf an einer logopädischen Therapie haben, bitten Sie ihn, mit der Ausstellung des Rezeptes noch zu warten. Vereinbaren Sie zunächst mit uns Ihren Therapiebeginn. Unmittelbar davor kontaktieren Sie telefonisch Ihre Arztpraxis und können dann das vollständig ausgefüllte Rezept ohne weiteren Termin dort abholen. Sie ersparen sich so unnötige Rezeptkorrekturen und Arzttermine.

Wichtige Hinweise zur Ausstellung Ihres Rezeptes bei Ihrem Arzt

Bitte beachten Sie bei Abholung des Rezeptes auch, dass es vollständig ausgefüllt ist. Falsch ausgefüllte Rezepte verursachen oft unerwünschte Verzögerungen bei den Therapien. Prüfen Sie das Rezept bei Ihrem Arzt auf folgende Merkmale:

Was ist zu tun, wenn ich meinen Therapietermin nicht wahrnehmen kann?

Können Sie Ihre Therapie aus terminlichen Gründen einmal nicht wahrnehmen, bitten wir Sie, uns frühzeitig darüber zu informieren (spätestens 24 Stunden vorher). Andernfalls müssen wir Ihnen unseren Verdienstausfall privat in Rechnung stellen, da wir solche Termine kurzfristig nicht anders belegen können.

Für den Erfolg einer Therapie ist es wichtig, dass Patienten auch zwischen den Einheiten mitarbeiten. Übungen aus den Therapieeinheiten sind zu Hause zu wiederholen oder in den Alltag zu übernehmen. Geschieht das nicht, muss die Therapie möglicherweise pausiert oder abgebrochen werden.

Der Arzt stellt mir kein Rezept aus. Können Sie mich trotzdem beraten?

Wenn es medizinisch nicht notwendig ist, dürfen Ärzte kein Rezept für eine Therapie ausstellen. Dennoch kann es sein, dass Sie therapeutisch beraten oder präventiv tätig werden möchten. Wir bieten Ihnen hierfür eine qualifizierte Kurzberatung an, in der wir uns eingehend mit Ihren konkreten Fragen beschäftigen. Sollte sich herausstellen, dass Sie Bedarf an weiteren Maßnahmen haben, können Sie diese vereinbaren.

Die Kosten müssen in diesem Fall von Ihnen selbst getragen werden. Sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen kommen dafür meistens nicht auf. Erkundigen Sie sich aber im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse. In jedem Fall klären wir Sie vor Beginn einer Maßnahme ausführlich über die Kosten auf. Sprechen Sie uns einfach an.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Verschreibt der Arzt Ihnen ein Rezept, werden die Kosten in der Regel von Ihrer Krankenkasse (gesetzlich oder privat) übernommen.

Gesetzlich versicherte Erwachsene tragen einen Eigenanteil in Höhe von 10% plus einer Verordnungsgebühr von 10,- €. Für ein typisches Logopädie-Rezept über 10 Einheiten Sprachtherapie liegt Ihre Zuzahlung bei ca. 70,- €. Über diesen Eigenanteil bekommen Sie eine Rechnung. Alle weiteren Kosten rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Kinder sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Auch für Erwachsene ist eine Befreiung möglich. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, legen Sie uns die entsprechende Bescheinigung beim Erstbesuch vor.

Privat Versicherte bekommen von uns vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag, in dem die genauen Kosten für die Behandlung dargelegt sind. Diesen können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erfahren dort, inwieweit die Kosten übernommen werden. Sie bekommen von uns spätestens zum Abschluss jedes Rezeptes eine Rechnung über die entstandenen Behandlungskosten und können diese zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Mit selbst zahlenden Patienten vereinbaren wir die Preise individuell.

Hinweise für privat Versicherte oder Selbstzahler

Gewöhnlich fragen wir Sie gleich bei Vereinbarung der ersten Therapiestunde, wie Sie versichert sind. Sollten Sie privat versichert sein oder selbst zahlen, schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag und rechnen direkt mit Ihnen ab. Sie erhalten nach Abschluss jedes Rezepts eine Rechnung von uns. Um als privat Versicherter die Erstattung Ihrer Kosten zu klären, können Sie vor Beginn der Behandlung von uns einen Kostenvoranschlag bekommen, um ihn bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Ihre Krankenkasse sind Sie verpflichtet, uns die im Behandlungsvertrag vereinbarten Kosten in voller Höhe zu zahlen. Auf die Erstattung der Zahlung durch Ihre Krankenkasse haben wir keinen weiteren Einfluss.

Wenn die Krankenkasse meckert

Natürlich kennen wir nicht die genauen Vereinbarungen, die Sie mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben. Es ist durchaus möglich, dass darin nur eine anteilige Kostenerstattung enthalten ist. Bitte prüfen Sie hierzu genau Ihren Vertrag.

Manchmal kommt es aber auch vor, dass eine Krankenkasse den vereinbarten Kostenanteil nicht oder nicht vollständig übernehmen will, z.B. mit der Ausrede: „Ihr Therapeut ist zu teuer, suchen Sie sich einen anderen“. Wenn die Krankenkasse in ihrem Vertrag zugesagt hat, dass Sie die Kosten für Heilmittelbehandlungen vollständig übernimmt, ist dieses Verhalten rechtswidrig. Wir geben Ihnen für diesen Fall hier einige Argumente, mit denen Sie antworten können:

Sollten Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Krankenkasse haben, bleibt Ihnen neben dem Rechtsweg auch die günstigere Möglichkeit den Ombudsmann der privaten Krankenversicherungen einzuschalten. Mehr dazu erfahren Sie unter http://pkv-ombudsmann.de.

Hinweis für beihilfeberechtigte Patienten: Die Beihilfe trägt die Kosten für Ihre Therapie nur anteilig. Der Bund hält Sie dazu an, die übrigen Kosten selbst zu übernehmen oder hierfür eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Achtung: auch Zusatzversicherungen erstatten die Kosten oft nur bis zu den sogenannten beihilfefähigen Höchstsätzen. Diese sind derzeit so niedrig, dass auch sie die Therapiekosten bei uns nicht decken. Prüfen Sie daher genau, welche Leistungen Ihre Versicherung erstattet. Den Rest der Kosten müssen Sie selbst tragen.